Dieses schöne und helle Ferienhaus liegt auf einem schönen Naturgrundstück nur 500 m von einem der besten Badestrände Rømøs entfernt. Ferner gibt es einen Tennisplatz in der näheren Umgebung. Übrigens: Schließen Sie die Tür zum Flur und damit zur Hälfte der Schlafzimmer ist das Haus auch für nur 2 Personen sehr gemütlich. Das Ferienhaus eignet sich für 8 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. 2 der Schlafplätze eignen sich jedoch nur für größere Kinder (4-11 Jahre). Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 104 m² und wurde 1949 gebaut. 2017 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Die Ferienunterkunft ist mit energiesparender Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 54 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste sind 2 Kinderhochstühle vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 1124 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 500 m. Die nächste
Einkaufsmöglichkeit liegt 700 m entfernt. Es steht ein 40 m² Terrassenareal zur Verfügung. Davon insgesamt 40 m² geschlossene Terrasse. Geräteraum. Schaukel. Es ist ein Ladestecker für Elektroautos installiert. Ladestecker Typ 2. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 6 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 Schlafplätze in einem Etagenbett. 2 von diesen Schlafplätzen befinden sich im Flur. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 elektrische Kochplatten, Backofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 2 Badezimmer mit Dusche und 2 Toiletten Es steht eine Sauna zur Verfügung in der Sie sich so richtig entspannen können. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. DVD-Player. Stereoanlage. CD-Player. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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