Schönes Ferienhaus mit offener Küche/Wohnzimmer und direktem Zugang zur wunderschönen Terrasse, die teilweise überdacht ist. Das Haus liegt mitten in Arrild Ferieby, nicht weit vom Schwimmbad, Angelteich und Einkaufsmöglichkeiten entfernt. Mache einen Ausflug in die südjütländische Natur mit der Ferieninsel Rømø - ein Muss als Ausflugsziel. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 86 m² und wurde 1976 gebaut. 2021 wurde die Ferienunterkunft renoviert. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Ferienunterkunft ist mit energiefreundlicher Luft-Luft- Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Wäschetrockner. Tiefkühlmöglichkeit mit 60 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Wickeltisch. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 875 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer
beträgt 30000 m.Die Entfernung zum Wattenmeer beträgt 20000 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 500 m entfernt. In einem Abstand von 500 m gibt es einen Golfplatz. Es steht ein offenes Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es überdachte Terrasse. Schaukel. Sandkasten. Die Entfernung zu einem Spielplatz beträgt 500 m. Es steht ein Grill zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 4 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 Schlafplätze in Einzelbetten. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Induktions-Kochzonen, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette. 1 Smart-TV. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. 1-3 schwedische Fernsehsender. 1-3 norwegische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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